Stadt Sankt Augustin

Neue CoronaSchVO gültig ab 04. März 2022

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Liebe Verantwortliche der Sankt Augustiner Sportvereine, die Landesregierung hat weitere Lockerungen beschlossen. Es gilt die aktuelle Fassung der CoronaSchVO ab 04. März 2022. Im Sportbereich gibt es eine wesentliche Änderung:Für die gemeinsame Sportausübung im öffentlichen Raum sowie die gleichzeitige Sportausübung…

Neue CoronaSchVO ab 19.2.22

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Liebe Verantwortlichen der Sankt Augustiner Sportvereine!  Es gibt eine neue CoronaSchVO, gültig ab 19. Februar 2022, mit kleineren Änderungen im Bereich der Sportausübung.  Bei der gemeinsamen oder gleichzeitigen Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf)…

Sportstätten an Karneval verfügbar

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Liebe Verantwortliche der Sankt Augustiner Sportvereine, aufgrund des Ausfalls verschiedener Karnevalsveranstaltungen stehen die Sportstätten in diesem Jahr auch an Weiberfastnacht und Rosenmontag für den Trainingsbetrieb zur Verfügung. Mit freundlichen GrüßenSimone Michalowski Stadtverwaltung Sankt AugustinFachbereich Kultur und SportSimone.michalowski@sankt-augustin.de Markt 1 –…

Änderungen CoronaSchVO ab 16.1.22

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Liebe Verantwortliche in den Sportvereinen, die Testpflicht bei der 2 G plus – Regelung kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Welche Personen dies betrifft, wird in der aktuellen CoronaSchVO, gültig ab 16.1.2022, ausführlich dargelegt: Die Testpflicht entfällt für Personen, die 1.…

Änderungen CoronaSchVO – 28.12.21

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Liebe Verantwortliche der Sankt Augustiner Sportvereine,  die CoronaSchVO vom 3. Dezember in der ab 28. Dezember gültigen Fassung beinhaltet einige Änderungen, die für den Sportbereich relevant sind:  Die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene) gilt unter anderem für:die gemeinsame Sportausübung (Training und…

Neue CoronaSchVO gültig ab 4. Dezember 2021

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Liebe Verantwortliche der Sankt Augustiner Sportvereine, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 4. Dezember 2021 die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verändert.Weiterhin ist die Sportausübung unter der 2G-Regel grundsätzlich möglich (siehe Informationen von Herrn Lindlar…