Netzwerk Kinderschutz- Einladung Veranstaltung am 10.09.2024 – Thema: Prävention sexualisierte Gewalt im (Sport-)Verein Anmeldung erwünscht.

Liebe Interessierte in den Vereinen,

das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehört auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.

Konsequenz für die (z. B. Sport)Vereine:
Um den Vorschriften des Landeskinderschutzgesetzes zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten frühzeitig vor Einführung einer Frist Rechnung zu tragen, gilt für alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW, dass sie bis zum 31.12.2024 Schutzkonzepte implementierten müssen. Dies gilt im Fall der Weiterleitung von KJFP -Mitteln des Landes NRW auch für deren Untergliederungen und die angeschlossenen Sportvereine als Weiterleitungsempfänger.

Die Infoveranstaltung möchte Ihren Verein für die Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz für Sankt Augustin stark machen.
Wie weit sind Sie in Ihrem Verein? Was benötigen Sie am Hilfestellungen und Unterstützungen. Wie sind die Strukturen in Sankt Augustin?

Einladung und Tagesordnung

Anmeldung erbeten bis zum 26.08.2024 unter netzwerk.kinderschutz@sankt-augustin.de.