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3. Treffen des Netzwerk Kinderschutz in Sankt Augustin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind herzlich eingeladen am Mittwoch, den 13.11.2024 von 14:00 bis 17:00 Uhr im Technischen Rathaus der Stadt Sankt Augustin, Raum THR 4.15, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin zu kommen.
Den Fokus des Netzwerktreffens werden die „Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung“ sein.
TAGESORDNUNG
14:00 Uhr | Come together |
14:30 Uhr | Begrüßung und Moderation durch Frau Ulrike Lange Einstieg ins Thema |
14:45 Uhr | Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung durch den Kinderschutzbund Frau Bielig und Frau Neuborn vom Kinderschutzbund (Ortsverband Sankt Augustin e.V. und Anlauf – und Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen) |
ca. 15:45 Uhr | Gruppenarbeit am Tisch: Anwendung verschiedener Prüfbögen zur Kindeswohleinschätzung |
16:30 Uhr | Fragen/Impulse aus der Gruppenarbeit |
16:50 – 17:00 Uhr | Infos zur Möglichkeit einer Fallbesprechung Verabschiedung Ausblick und Ausklang |
Eingeladen sind alle aus den Handlungsfeldern Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Gesundheit, Polizei und Justiz und anderen, die mit Kindern aus Sankt Augustin zu tun haben, damit möglichst vielen Zugang zum Thema Kinderschutz ermöglicht wird.
Eine Anmeldung bitte per Mail bis zum 01.11.2024 an netzwerk.kinderschutz@sankt-augustin.de
Save The Date:
Ein weiteres Netzwerktreffen ist für den 19.03.2025 ab 14 Uhr geplant.
“Gemeinsam für den Kinderschutz in Sankt Augustin”
zum 1. Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses benennt konkrete Maßnahmen, welche das Ziel haben, strukturelle Rahmenbedingungen für den Kinderschutz zu verbessern.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Kooperation aller Akteure*innen, welche professionell mit Kindern in Sankt Augustin arbeiten oder in ihrem beruflichen Kontext mit ihnen in Berührung kommen. In einem Netzwerk soll diese Kooperation durch gemeinsam erarbeitete Strukturen gestärkt werden.
Wir wollen:
- Eine strukturelle Vernetzung der mit einer bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung befasster Stellen in Jugendamtsbezirk.
- Verbindliche Absprachen zum Verfahren bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII und § 4 KKG.
- Die Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege.
Wir bieten:
- Fachliche Begleitung
- Schaffung struktureller Voraussetzungen
- Maßnahmenkoordinierung
- Vertretung in anderen Netzwerken und Arbeitskreisen zum Thema in Jugendamtsbezirk
- Fortbildungen und Schulungen
- Interprofessionelle Fallberatungsworkshops
Besserer Kinderschutz durch bessere Koordination.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und Ihre Unterstützung.
Die Teilnahme jedes/jeder Einzelnen bedeutet einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer gegen Gewalt sensibilisierten Gesellschaft.
Gemeinsam können wir aktiv werden und Hoffnung für diejenigen schaffen, die sie benötigen.