Wiederaufnahme des Sportbetriebs auf Sportplätzen der Stadt Sankt Augustin ab Montagnachmittag 11. Mai 2020

Sehr geehrte Verantwortliche der Sankt Augustiner Sportvereine,

die Coronaschutzverordnung NRW in der ab 7. Mai 2020 gültigen Fassung gestattet den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport seit 07.05.2020 auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum unter folgenden Bedingungen:

  • Der Sport- und Trainingsbetrieb muss kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und –spiele.
  • Es sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen – insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten.
  • Die Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) muss sichergestellt werden.
  • Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
  • Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sind untersagt. Bekleidungswechsel, die Körperpflege und die Nutzung von Nassbereichen durch die Sporttreibenden in der Sportstätte sind nicht erlaubt.
  • Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt. Ausnahme: Bei Kindern unter 12 Jahren (ab Montag bis 14 Jahre) ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson erlaubt.
  • Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt.

Dabei wird nicht nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen differenziert. Die Nutzung der Sportflächen darf nur Trainingszwecken dienen, ein Spielbetrieb ist nicht gestattet.

Die Sportplätze der Stadt Sankt Augustin werden ab Montag, 11. Mai 2020, 14 Uhr  geöffnet. Die Vereine müssen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen je nach Sportart in eigener Verantwortung planen, umsetzen und einhalten. Bitte beachten Sie dabei die Empfehlungen zu sportspezifischen Hygienemaßnahmen, die von den meisten Fachverbänden oder dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurden. Während des Trainings liegt es in der Verantwortung der Übungsleiter sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Bitte sorgen Sie eigenverantwortlich für die notwendigen Hygiene- und Desinfektionsmittel (Beim Einsatz von Flächendesinfektionsmitteln zur Desinfektion der gemeinsam genutzten Sportgeräte verwenden Sie bitte oberflächenschonende Desinfektionsmittel ohne Alkohol).

Es gelten über diese Lockerungen im Sportbereich hinaus selbstverständlich weiterhin die allgemeinen Pflichten der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der jeweilig aktuellen Fassung.

Die Sporthallen der Stadt Sankt Augustin bleiben vorerst geschlossen. Die gerade erst veröffentlichte CoronaSchVO mit Gültigkeit ab Montag, 11. Mai lässt die Öffnung grundsätzlich zu. Entsprechend der neuen Regelungen werden wir das weitere Vorgehen für die städtischen Sporthallen festlegen und Sie anschließend informieren.

Ein Wort zum Schluss: Eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ist nur aufgrund der aktuellen Entspannung möglich. Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport kann jederzeit wieder teilweise oder vollkommen eingestellt werden, wenn dies die allgemeine Gesundheitslage erfordert. Ich bitte Sie daher, alle Beteiligten zu sensibilisieren und appelliere an den Verantwortungsgedanken aller Sporttreibenden.

Mit sportlichen Grüßen

Eva Stocksiefen
Fachbereichsleiterin Kultur und Sport
Sie finden mich im Rathaus, Zimmer 11
Telefon 02241/243-227
mailto: eva.stocksiefen@sankt-augustin.de

Stadt Sankt Augustin – Der Bürgermeister
Markt 1 – 53757 Sankt Augustin
http://www.sankt-augustin.de

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