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Sportstättenförderprogram
Die Landesregierung stellt insgesamt 300 Millionen Euro – so unbürokratisch wie möglich – für das in dieser Form einzigartige Programm „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen ab mindestens 10.000 Euro zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Verlinkungen:
- Informationsseite des Landessportbundes NRW
- Ausschreibung des Landes NRW (PDF)
- Fördersummen nach Gemeindegebieten (PDF)
Zeitplan:
- Ab sofort – Abstimmungsprozess innerhalb der örtlichen Sportorganisationen unter Einbindung der Sportvereine und Sportverbände
- Ab 15.09.2019 – Dezentrale Info-Veranstaltungen in den fünf Regierungsbezirken bis zum 15.12.2019
- Ab 01.10.2019 – Freischaltung des Moduls „Moderne Sportstätte 2022“ auf dem Förderportaldes LSB NRW
- Ab 01.11.2019 – Freischaltung der Antragsplattform der NRW.BANK