Nothilfe über zehn Millionen Euro – Antrag bis 15. Mai 2020 online einreichen!

Das Land NRW hat mit einem Hilfsprogramm über insgesamt zehn Millionen Euro nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind.

Diese Hilfe können notleidende Sportvereine ab dem 15. April (Mittwoch) 2020 bis zum 15. Mai 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine unserer Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind.

Zusätzliche drei Millionen Euro für Förderung der Übungsarbeit

Darüber hinaus stehen zur Stärkung der qualifizierten Übungsarbeit in den Sportvereinen zusätzliche drei Millionen Euro bereit, die aus Mitteln des Haushaltes 2020 der Landesregierung stammen.

Informtionen zur Antragsstellung

Weitere Informationen erhalten Sie auf Homepage des Landessportbundes NRW.

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