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Neue CoronaSchVO gültig ab 3. April 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der neuen CoronaSchVO, gültig ab 3. April 2022, entfallen im Sportbereich alle Einschränkungen.
Dies bedeutet, dass dort keine Maskenpflicht mehr besteht und weder Impf- noch Testnachweise beizubringen sind.
Allerdings wird empfohlen, die allgemeinen Regeln zu Abstand und Hygiene weiterhin zu beachten und eine Maske zu tragen (sogenannte AHA-Regeln).
Im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung können zusätzliche verbindliche Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnliche Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, festgelegt werden.
Anbei übersenden wir Ihnen die aktuelle CoronaSchVO sowie die Anlagen 1 und 2 zur neuen Verordnung mit Hygieneempfehlungen.
Mit freundlichen Grüßen Simone Michalowski
Stadtverwaltung Sankt Augustin
Fachbereich Kultur und Sport
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Simone.michalowski@sankt-augustin.de