Neue CoronaSchVO gültig ab 3. April 2022

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Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der neuen CoronaSchVO, gültig ab 3. April 2022, entfallen im Sportbereich alle Einschränkungen.
Dies bedeutet, dass dort keine Maskenpflicht mehr besteht und weder Impf- noch Testnachweise beizubringen sind.

Allerdings wird empfohlen, die allgemeinen Regeln zu Abstand und Hygiene weiterhin zu beachten und eine Maske zu tragen (sogenannte AHA-Regeln).

Im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung können zusätzliche verbindliche Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnliche Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, festgelegt werden.

Anbei übersenden wir Ihnen die aktuelle CoronaSchVO sowie die Anlagen 1 und 2 zur neuen Verordnung mit Hygieneempfehlungen.

Mit freundlichen Grüßen Simone Michalowski

Stadtverwaltung Sankt Augustin
Fachbereich Kultur und Sport
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Simone.michalowski@sankt-augustin.de

http://www.sankt-augustin.de/