Neue CoronaSchVO gültig ab 04. März 2022

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Liebe Verantwortliche der Sankt Augustiner Sportvereine,

die Landesregierung hat weitere Lockerungen beschlossen. Es gilt die aktuelle Fassung der CoronaSchVO ab 04. März 2022.

Im Sportbereich gibt es eine wesentliche Änderung:
Für die gemeinsame Sportausübung im öffentlichen Raum sowie die gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage und den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer gilt ab 04. März nur noch die 3 G-Regel.

Bezüglich der Begrenzung der Zuschauerzahlen verweisen wir auf § 4 Abs. 5 der aktuellen CoronaSchVO.

Maskenpflicht
In Innenräumen ist mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen.

Die Lesefassung der CoronaSchVO mit markierten Änderungen sowie die Anlagen 1 und 2 erhalten Sie mit dieser Mail.



Für alle weiteren Fragen empfehlen wir den folgenden Link:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw


Wichtiger Nachtrag:

Nach § 4 Abs. 7 der CoronaSchVO sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren von den Anforderungen des § 4 Abs. 1 bis 7 befreit, d.h. es gelten weder 3 G – noch 2 G plus -Regeln.

Bei der Ermittlung der höchstens zulässigen Anzahl von gleichzeitig anwesenden oder teilnehmenden Personen werden sie aber mitberücksichtigt.


Mit freundlichen Grüßen Simone Michalowski

Stadtverwaltung Sankt Augustin
Fachbereich Kultur und Sport
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Simone.michalowski@sankt-augustin.de

http://www.sankt-augustin.de/