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Neue CoronaSchVO ab 19. März 2022
An alle Verantwortlichen der Sankt Augustiner Sportvereine!
Bitte beachten Sie die aktuelle CoronaSchVO in der ab dem 19. März 2022 gültigen Fassung (gültig bis zum 02.04.2022).
Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes NRW:
https://www.land.nrw/corona
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht im Freien insbesondere auch für Veranstaltungen im Freien nach § 3 wurde gestrichen.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen.
Ausnahme sind Veranstaltungen in Innenräumen mit ausschließlich immunisierten Personen mit zusätzlichem Testnachweis.
Zugangsbeschränkungen
Für den Sportbereich gibt es eine wesentliche Änderung: Die 3-G-Regel gilt nur noch bei der gemeinsamen oder gleichzeitigen Sportausübung in oder auf einer Sportanlage in Innenräumen.
Für Sport im Freien gibt es keine einschränkenden Regelungen mehr.
Für Zuschauerinnen oder Zuschauer gilt weiterhin 3 G.
Mit freundlichen Grüßen Simone Michalowski
Stadtverwaltung Sankt Augustin
Fachbereich Kultur und Sport
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Simone.michalowski@sankt-augustin.de