Neue CoronaSchVO ab 19.2.22

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Liebe Verantwortlichen der Sankt Augustiner Sportvereine! 

Es gibt eine neue CoronaSchVO, gültig ab 19. Februar 2022, mit kleineren Änderungen im Bereich der Sportausübung. 

Bei der gemeinsamen oder gleichzeitigen Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf) im Freien im öffentlichen Raum gilt ab sofort nur noch 3G

Beim Kontaktsport, d.h. beim Fußball oder anderen Ballsportarten, Kampfsportarten etc., hat sich nichts geändert, es gilt weiterhin 2 G im Freien. 

Für Sport in Innenräumen gilt weiterhin 2 G plus. 

Neu ist auch, dass die Maskenpflicht im Freien in Warteschlagen, Anstellbereichen, an Verkaufsständen oder ähnlichem entfällt

Weitere Informationen inkl. der neuen neuen Verordnungen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Mit freundlichen Grüßen Simone Michalowski

Stadtverwaltung Sankt Augustin
Fachbereich Kultur und Sport
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Simone.michalowski@sankt-augustin.de

http://www.sankt-augustin.de/