Moderne Sportstätten 2022, Programmaufruf II

Bild Sportstätten

Liebe Vereine

als Anlage stellen wir Ihnen den Programmaufruf II zum Programm Moderne Sportstätten 2022 zur Verfügung.

Was ist von den Antragstellern zu beachten:

  1. Nur der Kreissportbund kann Anträge bei der Staatskanzlei einreichen.
  2. Anträge an den KSB können alle SSV/GSV/Sportvereine/Städte und Gemeinden und Gemeinnützige GmbH stellen.
  3. In der Stufe 1 erfolgt dies durch die Vorlage einer Projektskizze (Darstellung der Maßnahme) sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan bis zum 10.09.2021 an den StadtSportVerband Sankt Augustin per Mail: sport@ssv-sanktaugustin.de
  4. Im Finanzierungsplan ist mit einer 50 % Förderung zu planen. Sollten wenig Anträge eingehen, wird die Förderquote bis zum Höchstsatz angepasst.
  5. Der KSB wird die durch den SSV eingereichten Anträge prüfen, Fördermaßnahmen auswählen und bei der Staatskanzlei die Förderung beantragen.
  6. Wir werden alle Antragsteller über getroffene Entscheidungen informieren.
  7. Aus Sicht des KSB ist ein wichtiger Aspekt die Vorgabe, dass nur Vorhaben im Freien und öffentlich zugänglichen Bereich gefördert werden sollen.
    Der Antragsteller muss das sicherstellen. Damit ist er auch für die Verkehrssicherheit, Pflege, Wartung und Folgekosten zuständig. Um das Abzudecken sind eher die Kommunen als Antragsteller gefordert.

Für Fragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner des StadtSportVerband Sankt Augustin gerne per Mail zur Verfügung. sport@ssv-sanktaugustin.de

Alle bisherigen Informationen zum Programm “Moderne Sportstätten 2022” finden Sie im Downloadbereich auf der Homepage des StadtSportVerband Sankt Augustin.