Informationen des Kreissportbund Rhein-Sieg e.V. im Oktober 2020

Hier finden Sie zusammengefasst die Informationen des Kreissportbund Rhein-Sieg e.V. für den Monat Oktober.

Hinweis: Wir appellieren weiterhin an alle Verantwortlichen in den Vereinen verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen einzuhalten!

Infobrief 10/2020 – 2 Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus Epidemie.

Themen
1) Aktualisierte Coronaschutzverordnung ab dem 17.10.2020


Neue Fassung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 17.10.2020

Am 17.10.2020 ist die neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten.
Als Folge der steigenden Zahl positiver Testungen wurden nun Regelungen bei erhöhten Inzidenz-Werten (Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner) aufgenommen.

1. Coronaschutzverordnung – NRW-weite Gültigkeit

  • In gesamt NRW gelten bei Inzidenz-Werten unter 35 unverändert die bisherigen Vorgaben
  • Für den bundesweiten Teamsport gilt nun: liegt der Wert der Neuinfektionen im Austragungsort über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz) sind keine Zuschauer mehr zulässig
  1. Lokale Einschränkungen bei der Gefährdungsstufe 1 – Wert der Neuinfektionen über 35 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz):
  • Auch am Sitzplatz gilt für Zuschauende und Aktive (z.B. in Pausenzeiten) durchgängig die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes
  1. Lokale Einschränkungen bei der Gefährdungsstufe 2 – Wert der Neuinfektionen über 50 pro 100.000 Einwohnern (Inzidenz):
  • Keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden (inkl. Zuschauern) draußen und 250 in Innenräumen
  • Auch am Sitzplatz gilt für Zuschauende und Aktive (z.B. in Pausenzeiten) durchgängig die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes
  • Ab dem 4. Tag nach der Feststellung der Inzidenz-Werte über 50 sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt wurde
  1. Verfügungen der Kreise und kreisfreien Städte
    In den Kreisen und kreisfreien Städten können weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens angeordnet werden, wenn nach 10 Tagen der Inzidenzwert > 50 nicht zum Stillstand gekommen ist. Diese weitergehenden Maßnahmen müssen jeweils bei den zuständigen Behörden vor Ort abgefragt werden.

BITTE BEACHTEN SIE:  
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt den rechtlichen Rahmen vor. Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen. Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.

Weitere Informationen finden Sie HIER.


Infobrief 10/2020 Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Krise.

Themen
1) Aktualisierte Coronaschutzverordnung ab dem 01.10.2020
2) Fördermöglichkeiten für Ihren Sportverein


Neue Fassung der Coronaschutzverordnung gültig ab dem 01.10.2020

Am 01.10.2020 ist die neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 31.10.2020.
Folgende Änderungen sind für den Sport enthalten:

1. Die Personenbegrenzungen für Kontaktsportarten entfallen, allerdings muss die (einfache) Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein.
2. Bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen (sämtliche Ligen/Wettbewerbe, an denen Mannschaften aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen können) ist die Inzidenz am Tag vor der Veranstaltung entscheidend. Ist die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in der Kommune des Austragungsortes  >35 und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar, sind Zuschauer ausgeschlossen.

BITTE BEACHTEN SIE:
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt den rechtlichen Rahmen vor. Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen. Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.Weitere Informationen finden Sie HIER.


Fördermöglichkeiten für Ihren Sportverein!

1. Corona-Soforthilfe Sport
Das Förderprogramm der Landesregierung für Vereine läuft weiter! Bis zum 15.11.2020 können Vereine über das Förderportal des LSB NRW Anträge stellen. | mehr

2. Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona.“
Die neu gegründete  „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ hat ein Förderprogramm veröffentlicht. Unter dem Titel „Gemeinsam Wirken in Zeiten von Corona“ hat die Stiftung ihr erstes Förderprogramm auf den Weg gebracht, um gemeinnützige Organisationen sowie das Engagement und das Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Damit können insbesondere auch Sportvereine von den Unterstützungsleistungen profitieren.  | mehr


Informationen für Vereine: