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Förderantrag an die Stiftungen der Kreissparkasse Köln bis Ende Februar 2025

Sie sind aktiv in einem gemeinnützigen Sportverein aus dem Rhein-Sieg-Kreis und planen gerade Anschaffungen oder Projekte ab der zweiten Jahreshälfte 2025?
Noch bis Ende Februar 2025 können Sie einen Förderantrag an die Stiftungen der Kreissparkasse Köln stellen. Über alle vorliegenden Anträge entscheiden die Gremien dann bis Ende Juni/ Anfang Juli 2025.
Der folgende Link Stiftungen | Kreissparkasse Köln (ksk-koeln.de) führt Sie zur Homepage, wo Sie unter „Antragstellung“ zum Online-Antrag kommen. Gerne können Sie die Seite auch über Ihren Browser aufrufen.
Sie haben noch Fragen? Im Erklär-Video auf unserer Homepage erfahren Sie, alles rund um den um die Antragstellung. Der Link www.ksk-koeln.de/antragstiftung und der QR-Code führen direkt zu dieser Seite.
