CoronaSchVO – Neuerungen im Sportbetrieb ab 15.06.2020

Sehr geehrte Verantwortliche in den Sankt Augustiner Sportvereinen,

seit Donnerstag ist eine aktualisierte CoronaSchVO online. Sie gilt ab dem 15.06.2020.

Folgende Änderungen ergeben sich für den Freizeit- und Breitensport:

  1. Neben dem Sport- und Trainingsbetrieb sind auch wieder Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport, auch in geschlossenen Räumen und Hallen, zugelassen.
  2. Neben dem kontaktfreien Sport ist auch Kontaktsport ohne Mindestabstand zugelassen: in geschlossenen Räumen mit bis zu 10  Personen und im Freien jetzt mit bis zu 30 Personen.
  3. Beim Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetrieb in geschlossenen Räumen und im Freien muss die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Abs. 1 sichergestellt werden. Dies bedeutet die Erfassung von Name, Adresse und Telefonnummer. Die gesonderte Erfassung von Adresse und Telefonnummer entfällt, wenn diese Daten den Verantwortlichen bereits vorliegen. Die Daten müssen vier Wochen aufbewahrt werden.
  4. Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis 100 Personen zulässig. Auch hier muss die einfache Rückverfolgbarkeit nach § 2a Abs. 1 sichergestellt werden (s. Ziff. 3).

Immer sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) sicherzustellen. In geschlossenen Räumen sorgen Sie bitte für ausreichende und regelmäßige Lüftung.

  1. Gesellige Veranstaltungen (Feste) sind nicht erlaubt. Ausnahmen regelt § 13 Abs. 5 (Feste aus bedeutenden Anlässen wie Jubiläum, Hochzeit, Taufe, Geburtstag mit höchstens 50 Teilnehmern und Einhaltung besonderer Vorkehrungen).
  2. Untersagt sind weiterhin Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020.

In einzelnen Sportstätten (z.B. Sportzentrum Menden) besteht für den Eingangsbereich und die Zugänge zu den Hallen die Verpflichtung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Hintergrund ist der Begegnungsverkehr auf Fluren, auf denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung. Sollten Sie hierzu weiteren Bedarf sehen, bitten wir um Rückmeldung.

Die aktuelle Fassung der CoronaSchVO finden Sie hier: https://www.land.nrw/corona.

Bei Fragen können Sie jederzeit mich, Herrn Lindlar oder Frau Michalowski ansprechen.

Mit sportlichen Grüßen

Eva Stocksiefen
Fachbereichsleiterin Kultur und Sport
Sie finden mich im Rathaus, Zimmer 11
Telefon 02241/243-227
mailto: eva.stocksiefen@sankt-augustin.de