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CoronaSchVO ab 13.1.22 – Auswirkungen auf den Sportbetrieb
Liebe Verantwortliche der Sankt Augustiner Sportvereine,
die neue CoronaSchVO, gültig ab 13.01.22, beinhaltet für den Sportbereich nur wenige Änderungen.
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen (mind. medizinische Maske).
Weiterhin muss beim Sport im Freien die 2 G-Regel und beim Sport in Innenräumen die 2 G plus – Regel eingehalten werden.
Neu:
- Die zusätzliche Testpflicht (2 G plus) entfällt bei Personen, die
1. über eine vollständigen Grundimmunisierung verfügen und geboostert sind
oder
2. über eine vollständige Grundimmunisierung verfügen und innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde - Bei der Boosterimpfung gilt die Ausnahme ab Erhalt der Impfung.
- An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (bei 3 G und bei 2 G plus) kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden (unter der Aufsicht des Trainer / Trainerinnen / Übungsleitung)
- Hierzu lesen Sie bitte die Regelungen in der Anlage zur CoronaSchVO sowie auch die Anlage Neue Regelungen Corona.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Michalowski
Stadtverwaltung Sankt Augustin
Fachbereich Kultur und Sport
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Simone.michalowski@sankt-augustin.de