Corona Updates im Monat Juli 2021

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Hier finden Sie zusammengefasst alle Corona-Updates für den Monat Juli.

Infobrief 07/2021 – 4 Aktualisierte Coronaschutzverordnung gültig ab 30. Juli

Themen:
1. erneue Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
2. Förderprogramm “Neustart miteinander”

1. Aktualisierte Coronaschutzverordnung gültig ab 30. Juli – Keine Zuordnung mehr zu Inzidenzstufe 3

Nachdem wir Sie gestern über eine Aktualisierung der CoronaSchVO informiert hatten, ist erneut eine Aktualisierung mit einer grundlegenden Änderung veröffentlicht worden, die heute (30. Juli 2021) in Kraft tritt: Danach
„(…) erfolgt aufgrund der geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen vorläufig bis zum 19. August 2021 keine Zuordnung zur Inzidenzstufe 3. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit dem Ministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen (…)“.

Die vollständige aktualisierte Fassung der Verordnung finden Sie HIER. Die Übersichten des LSB über die einzelnen Inzidenzstufen bleiben weiter gültig. Im Moment erfolgt aber keine Zuordnung von Städten/Kreisen in die Inzidenzstufe 3 mehr. Oder anders ausgedrückt: Auch bei Inzidenzwerten von mehr als 50 gelten ab morgen die Regeln der Inzidenzstufe 2.

2. Förderprogramm für Vereinsveranstaltungen „Neustart miteinander“ 

Die Landesregierung hat zur Förderung des Ehrenamts das Förderprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt. Vereine können bis zu 5.000 Euro für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen im Jahr 2021 beantragen. Die Veranstaltung muss ehrenamtlich organisiert sein und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort dienen. Vor der Antragstellung ist eine Bestätigung der Stadt zur Durchführung der Veranstaltung einzuholen. Alle Formulare und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander


Infobrief 07/2021 – 3 Aktualisierte Coronaschutzverordnung gültig ab 27. Juli

Themen:
1. Aktualisierte Coronaschutzverordnung
2. Sachstand Hochwasserhilfe
3. Extrazeit für Bewegung – Förderung von Bewegung für Kinder/Jugendliche in den Ferien

1. Aktualisierte Coronaschutzverordnung gültig ab 27. Juli

Ab dem 27.07.2021 ist erneut eine Überarbeitung der CoronaSchVO in Kraft getreten, die bis zum 05.08.2021 gilt. Nachzulesen HIER.

Heute ist erneut eine Überarbeitung der CoronaSchVO in Kraft getreten, die noch bis zum 05.08.2021 gilt. Für welchen Kreis welche Inzidenzstufe gilt, können Sie HIER nachlesen.

Eine überarbeitete Version der Orientierungshilfe finden Sie hier:
 

Angesichts der seit einigen Tagen wieder steigenden Inzidenzwerte appellieren wir an alle Verantwortungsträger in Sportvereinen, weiter umsichtig zu agieren. Damit kann der Sport dazu beitragen, die aktuell positive Situation zu stabilisieren. Dieser Appell erfolgt auch mit Blick auf die notwendige Solidarität mit noch nicht geimpften Personen, hier insbesondere den Kindern und Jugendlichen.

2. Sachstand Hochwasserhilfe

Ein verlässliches Lagebild zu Schäden an vereinseigenen Sportstätten und mobilem Eigentum der Sportvereine in NRW ist noch nicht möglich. Betroffen sind insbesondere Fußballplätze, Tennisplätze, Reitanlagen und Wassersportanlagen (jeweils inkl. Nebengebäude). Anfang nächster Woche wird der Landessportbund NRW zusammen mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz eine online-Abfrage starten, um weitere Informationen zu erheben. Hierzu werden Sie gesondert informiert.

Die entstandenen Schäden werden mit Eigenmitteln des Sports nicht zu bewältigen sein. Der LSB hat sich deshalb mit der Bitte um Unterstützung an die Bundesregierung (zusammen mit den Landessportbünden Bayern und Rheinland-Pfalz und den angeschlossenen Bünden) und die Landesregierung gewandt. Zur Bewältigung besonderer akuter Notlagen hat der LSB außerdem aus Eigenmitteln einen Hilfsfonds von 500 TSD Euro aufgelegt. Dieser kann von Vereinen, Bünden und Verbänden mit Spenden aufgestockt werden, die uneingeschränkt dem Wiederaufbau der Sportvereine in den betroffenen Gebieten zugutekommen. Kontodaten: Landessportbund NRW, Verwendungszweck: Hochwasserhilfe, IBAN: DE66 3508 0070 0214 6071 00, BIC: DRESDEFF350, Commerzbank AG.

Für Kinder- und Jugendliche aus Vereinen der betroffenen Kommunen gilt aktuell das Angebot kostenfreier Unterbringungen/5-Tages-Freizeiten im Sport- und Tagungszentrum Hachen und im Sport- und Erlebnisdorf Hinbeck. Entsprechende Anfragen sind direkt an das Sport- und Tagungszentrum Hachen zu richten, Telefon 02935 952150.

3. Extrazeit für Bewegung – Förderung von Bewegung für Kinder/Jugendliche in den Ferien

Dem Landessportbund NRW liegen erfreulicherweise bereits 1000 Vereinsanträge für eine Förderung vor. Heute konnten in einem ersten Schritt ca. 500 Anträge bewilligt werden. Bitte nutzen Sie diese vom Schulministerium geförderte und unbürokratische Aktion, so dass möglichst viele Angebote für Kinder und Jugendliche noch in den Ferien zustandekommen. Gefördert wird pauschal mit einem Betrag von 500,- Euro für je 6 Zeitstunden. Auch Ferienfreizeiten können bezuschusst werden. Anträge bitte wie gewohnt direkt über das Förderportal des LSB stellen: foerderportal.lsb-nrw.de/startseite


Infobrief 07/2021 – 2 Aktualisierte Coronaschutzverordnung gültig ab 09. Juli

Ab dem 09.07.2021 ist erneut eine Überarbeitung der CoronaSchVO in Kraft getreten, die bis zum 05.08.2021 gilt.

Nachzulesen HIER.

Wie Sie sicher schon den Medien entnommen haben, wird darin eine weitere Inzidenzstufe „0“ eingeführt (7-Tage-Inzidenz von 0 bis einschließlich 10). Einen guten Überblick über die Auswirkungen der Verordnung auf die verschiedenen Lebensbereiche bietet die Website des WDR: www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html .

Wo die Stufe 0 verbindlich gilt, wird auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlicht: www.mags.nrw
Derzeit ist dies in fast allen Städten und Kreisen der Fall.

Danach ist die Sportausübung drinnen und draußen ohne Beschränkungen möglich. Die Zuschauerzahlen werden nochmals deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen, drinnen mit Test oder Abstand/Maske; bis 25.000 bzw. max. Hälfte der Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden umfassenden Konzepten). Alle Regeln können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Angesichts der seit einigen Tagen wieder steigenden Inzidenzwerte appellieren wir an alle Verantwortungsträger in Sportvereinen, weiter umsichtig zu agieren. Damit kann der Sport dazu beitragen, die aktuell positive Situation zu stabilisieren. Dieser Appell erfolgt auch mit Blick auf die notwendige Solidarität mit noch nicht geimpften Personen, hier insbesondere den Kindern und Jugendlichen.


Infobrief 07/2021 Neue Coronaschutzverordnung ab dem 3.07.2021


Morgen tritt erneut eine Änderung der CoronaSchVO in Kraft, die eine wichtige Neuerung für den Schwimmsport in Hallenbädern bringt:

In der Inzidenzstufe 1 gilt bei gleichzeitig landesweiter Inzidenzstufe 1 (das ist derzeit in allen Städten und Kreisen in NRW der Fall):
–  In Freibädern besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Negativtestnachweis (wie bisher).  
–  In Hallenbändern besteht keine Pflicht zum Negativtestnachweis während Zeiten, in denen die Einrichtung ausschließlich für den Vereinssportbetrieb genutzt wird (neu). 

In der CoronaSchVO ist dazu in §15 folgende Ergänzung erfolgt:    
„(4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig: […] der Betrieb von Hallenschwimmbädern unter den übrigen Voraussetzungen von Absatz 3 Nummer 1 während Zeiten, in denen die Einrichtung ausschließlich für den Vereinssportbetrieb genutzt wird, auch ohne Negativtestnachweis, […]“    

Die entsprechende Tabelle des Landessportbundes wurde angepasst und steht auf den Seiten des Kreissportbundes zur Verfügung:
www.ksb-rhein-sieg.de/themen/corona
Damit besteht nun Handlungssicherheit für alle Akteure vor Ort.    

In diesem Zusammenhang appelliert der Landessportbund an alle Badbetreiber, ihre Hallenbäder dem Sport- und Ausbildungsbetrieb auch in den Sommerferien zur Verfügung zu stellen, um insbesondere Kindern und Jugendlichen ein „Aufholen“ in der Schwimmausbildung und im Sportbetrieb zu ermöglichen.    

Noch keine Verbesserung wurde hinsichtlich der Testpflicht für Zuschauerzahlen kleiner 100 auf Sportfreianlagen ohne fest zugewiesene Zuschauerplätze erreicht. Der Landessportbund hat auch dies bei der Landesregierung vorgetragen und hofft auf eine Änderung bei der nächsten Aktualisierung, die spätestens zum 09.07.2021 ansteht.    

Ihnen einen guten Start in die Sommerferien!


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Kreissportbund Rhein-Sieg e.V., Wilhelmstr 8 a, 53721 Siegburg
Telefon: +49 2241 69060 – Telefax: +49 2241 971413 –
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Stellvertreter/in: Irma Gillert,  Karl-Heinz Carle, Olaf Pohl; Schatzmeister: Hermann Müller
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