Änderungen CoronaSchVO ab 16.1.22

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Liebe Verantwortliche in den Sportvereinen,

die Testpflicht bei der 2 G plus – Regelung kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.

Welche Personen dies betrifft, wird in der aktuellen CoronaSchVO, gültig ab 16.1.2022, ausführlich dargelegt:

Die Testpflicht entfällt für Personen, die

1. geboostert sind (insgesamt dreimal geimpft sind, auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
2. geimpft genesen sind, d.h. eine mittels PCR-Test nachgewiesene COVID-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
3. zweimal geimpft sind und bei denen die zweite Impfung mehr als 14 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt
4. genesen sind und bei denen der PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Die aktuelle CoronaSchVO sowie das Infoblatt des Ministeriums zu den Themen 2Gplus, Testnachweis und Ausnahmen vom Testnachweis finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen 

Simone Michalowski 
Stadtverwaltung Sankt Augustin
Fachbereich Kultur und Sport
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Simone.michalowski@sankt-augustin.de

http://www.sankt-augustin.de/