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Änderungen CoronaSchVO – 28.12.21


Liebe Verantwortliche der Sankt Augustiner Sportvereine,
die CoronaSchVO vom 3. Dezember in der ab 28. Dezember gültigen Fassung beinhaltet einige Änderungen, die für den Sportbereich relevant sind:
- Die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene) gilt unter anderem für:
die gemeinsame Sportausübung (Training und Wettkampf) im Freien auf Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum
- Die 2G-plus-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellem, negativem Coronatest) gilt unter anderem für:
die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen (in Sportstätten oder außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum).
- Bei Sportveranstaltungen darf oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Zuschauenden die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Zuschauende, gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende zulässig. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden.
- Überregionale Großveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauende stattfinden.
Welche Veranstaltungen zu überregionalen Veranstaltungen zählen, wird in der Verordnung nicht definiert.
Informationen zu Corona-Regelungen im Sport finden Sie wie immer auch auf den Seiten des Landessportbundes NRW unter dem folgenden Link:https://www.lsb.nrw/ .
Anbei die aktuelle Verordnung mit den markierten Änderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Michalowski
Stadtverwaltung Sankt Augustin
Fachbereich Kultur und Sport
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Simone.michalowski@sankt-augustin.de