Änderung CoronaSchVO im Hinblick auf die 3G-Regelung

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Liebe Verantwortliche der Sankt Augustiner Sportvereine,

die seit dem 10.11.2021 geltende neue CoronaSchVO hat eine Änderungen erfahren, die für viele Sportvereine relevant ist. Die aktuelle Version mit Markierung der Änderungen habe ich als Anlage beigefügt.

Wichtig für die Vereine, die Sport in Innenräumen ausüben ist, dass das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltest oder eines PCR-Tests nicht älter als 24 Stunden sein darf (bislang 48 Std.). Bitte stellen Sie die Einhaltung dieser Vorschrift sicher.


Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lindlar

Stadtverwaltung Sankt Augustin
Fachbereich Kultur und Sport
Markt 1
53757 Sankt Augustin
manfred.lindlar@sankt-augustin.de
Tel. (02241)243-222
Fax (02241)243-77222