“Moderne Sportstätten 2022”

Bild Sportstätten

Folgende Informationen zum Programm “Moderne Sportstätten 2022” der Staatskanzlei stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

mit dem Programmaufruf „Moderne Sportstätte 2022“ vom 20. September 2019 wurde die Umsetzungsphase des insgesamt 300 Mio. EUR umfassenden Landesprogramms zur Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen in Nordrhein-Westfalen gestartet. Seinerzeit wurde im Programmaufruf festgelegt, dass die Baumaßnahmen der Sportvereine gemäß Ziffer V. des Programmaufrufes spätestens am 30.06.2023 durch die Vorlage des Verwendungsnachweises bei der NRW.BANK abgeschlossen sein müssen.

Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der aktuellen konjunkturelle Situation am Baumarkt, die durch Preissteigerungen und fehlende Kapazitäten zur Umsetzung von Baumaßnahmen geprägt ist, hat die Staatskanzlei entschieden, die oben genannte Frist im Programmaufruf um ein Jahr auf den 30.06.2024 zu verschieben. Ich bitte die Kreissportbünde die zuständigen Gemeindesportbünde entsprechend zu informieren. 

Im Rahmen der in den nächsten Wochen zur Veröffentlichung anstehenden Programmaufrufe II (Kreis- und Stadtsportbünde) sowie Programmaufruf III (Sportschulen der Verbände ist ebenfalls der 30.06.2024 als entsprechende Frist vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Berthold

Referat III 2 – Sportstätten
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: 40190 Düsseldorf
Stadttor 1, 40219 Düsseldorf
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