Status zum Antragsverfahren „Moderne Sportstätten 2021“

Information zum Antragsverfahren „Moderne Sportstätten 2021“

Der SSV Sankt Augustin hat für Anträge von Sankt Augustiner Vereinen zum Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2021“ eine Frist 1.4.2020 gesetzt. Wir haben großzügig auch noch Anträge berücksichtigt, die später eingegangen sind. Mit Stand 30.4.2020 liegen nun die Förderanträge unserer Mitglieder vor.

Der SSV hat in der letzten Woche eine erste Sichtung der Anträge vorgenommen. Dabei haben wir festgestellt, dass nicht alle Anträge vollständig oder richtig im Verfahren eingegeben wurden.

Manche Anträge sind nur als „Vorantrag“ eingegeben worden, diese müssen vollständig als Antrag ins Internet gestellt und abgeschickt werden.

In einigen Anträgen fehlen noch Unterlagen, wie z.B. die Vereinssatzung, Auszug aus dem Vereinsregister oder die Gemeinnützigkeitsfreistellungsbescheinigung des Finanzamtes. In diesen Fällen werden wir uns mit den Antragstellern unmittelbar in Verbindung setzten, um die notwendigen Ergänzungen nachzuliefern.

Dies wird zeitnah im Mai passieren. Unsere Planung sieht vor, die Anträge bis Ende Mai im Rahmen unserer Zuständigkeit zu priorisieren und dazu das Einvernehmen mit der Stadt einzuholen.

Im Rahmen unserer Prüfung werden wir abwägen, wo die Schwerpunkte der Förderung liegen sollen und welche Förderanträge nicht berücksichtigt werden können. Bei einigen Anträgen liegen entsprechende Prioritäten für die beantragten Förderungen vor, daran wollen wir uns, wenn möglich, halten.

Bei anderen Anträgen müssen wir mit den Antragstellern Kontakt aufnehmen und eine einvernehmliche Priorisierung abstimmen. Das ist auch deshalb nötig, weil die beantragten Zuschüsse die zur Verfügung stehenden Landesmittel übersteigen.

Wir werden im weiteren Verfahren regelmäßig über den Stand des Antragsverfahrens informieren und stehen den Antragstellern für Fragen zu den Anträgen jederzeit zur Verfügung.

Mit sportlichem Gruß

Heinz-Willi Schäfer
Vorsitzender SSV Sankt Augustin