Nutzung der städtischen Sporthallen in Sankt Augustin

Sehr geehrte Verantwortliche in den Sankt Augustiner Sportvereinen,

mit den Ende letzter Woche angekündigten Lockerungen im Breiten- und Freizeitsport konnten wir bereits seit letztem Montag, 11. Mai die Sportplätze wieder öffnen. Die städtischen Sporthallen gehen nach erfolgter Reinigung am Montag, 18. Mai an den Start. Ausgenommen sind die Sporthallen, die zum Schulgebäude gehören.

Gesperrt bleiben folgende Sporthallen:

  • Gymnastikhalle der Kath. Grundschule Meindorf, Rubensstr. 2a
  • Gymnastikhalle der Ev. und Kath. Grundschule Hangelar, Udetstr. 28
  • Gymnastikhalle der Kath. Grundschule Mülldorf, Gartenstr. 26-30
  • Gymnastikhallen im Campus Niederpleis, Alte Marktstr. 7

Die Coronabetreuungsverordnung NRW beinhaltet derzeit ein Betretungsverbot der Schulgebäude, von dem nur der schulische Betrieb ausgenommen ist. Daher kann die Stadt Sankt Augustin diese Sportstätten noch nicht wieder freigeben.

Die 6-fach Sporthalle Campus Niederpleis ist weiterhin wegen der Arbeiten im Deckenbereich gesperrt.

Folgendes ist beim Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport zu beachten:

  • Der Sport- und Trainingsbetrieb muss kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und –spiele.
  • Es sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen – insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten.
  • Die Steuerung des Zutritts und die Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) muss sichergestellt werden.
  • Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
  • Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist untersagt. Bekleidungswechsel, die Körperpflege und die Nutzung von Nassbereichen durch die Sporttreibenden in der Sportstätte sind nicht erlaubt.
  • Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt. Ausnahme: Bei Kindern bis 14 Jahre ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson erlaubt.
  • Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt.

Es wird nicht nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen differenziert. Die Nutzung der Sportflächen darf nur Trainingszwecken dienen, ein Spielbetrieb ist nicht gestattet.

Es gelten über diese Lockerungen im Sportbereich hinaus selbstverständlich weiterhin die allgemeinen Pflichten der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der jeweilig aktuellen Fassung.

Die Vereine müssen, wie bei den Sportplätzen auch, Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen je nach Sportart in eigener Verantwortung planen, umsetzen und einhalten. Bitte beachten Sie dabei die Empfehlungen zu sportspezifischen Hygienemaßnahmen, die von den meisten Fachverbänden oder dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurden. Während des Trainings liegt es in der Verantwortung der Übungsleiter sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Bitte sorgen Sie eigenverantwortlich für die notwendigen Hygiene- und Desinfektionsmittel (Beim Einsatz von Flächendesinfektionsmitteln zur Desinfektion der gemeinsam genutzten Sportgeräte verwenden Sie bitte oberflächenschonende Desinfektionsmittel ohne Alkohol).

Eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ist nur aufgrund der aktuellen Entspannung möglich. Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport kann jederzeit wieder teilweise oder vollkommen eingestellt werden, wenn dies die allgemeine Gesundheitslage erfordert. Ali Doğan, zuständiger Beigeordneter für Sport, appelliert daher an die Verantwortlichen in den Vereinen, die Übungsleitungskräfte und die Sporttreibenden, die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sehr ernst zu nehmen.

Es wurde heute Mittag eine entsprechende Presseveröffentlichung der Stadt Sankt Augustin herausgegeben.

Schöne Grüße aus dem Rathaus

Eva Stocksiefen
Fachbereichsleiterin Kultur und Sport
Sie finden mich im Rathaus, Zimmer 11
Telefon 02241/243-227
mailto: eva.stocksiefen@sankt-augustin.de

Stadt Sankt Augustin – Der Bürgermeister
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