Änderungen der CoronaSchVO zum 30.05.2020

Sehr geehrte Verantwortliche in den Sankt Augustiner Sportvereinen,

seit Mittwochabend ist eine aktualisierte CoronaSchVO online. Sie gilt ab dem 30.05.2020. Folgende Änderungen ergeben sich für den Freizeit- und Breitensport:
• Weiterhin ist grundsätzlich nur kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb
zulässig.
• Ausschließlich im Freien ist erlaubt: Kontaktsport ohne Mindestabstand durch
Personen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, also
z.B. eine Gruppe von bis zu zehn Personen.
• Wenn die u.g. Hygieneauflagen erfüllt werden, dürfen wieder bis zu 100
Zuschauer eine Sportanlage betreten. Dies hängt natürlich von der jeweiligen
Größe und Ausstattung der Sportstätte ab.
• Sitzungen von Vereinsgremien sind nur ohne geselligen Charakter zulässig.
• Duschen, Waschräume, Umkleiden, Gesellschafts- und sonstige
Gemeinschaftsräume dürfen wieder genutzt werden.

In allen Fällen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) sicherzustellen.

• Wettbewerbe im Freien sind nur zulässig, wenn vom Verein ein besonderes
vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises genehmigtes Hygiene- und
Infektionsschutzkonzept vorliegt. Wettbewerbe in geschlossenen Räumen sind
weiterhin untersagt.
• Untersagt ist Kontaktsport in geschlossenen Räumen.
• Untersagt sind weiterhin Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis
mindestens zum 31. August 2020.

Die Sportverwaltung hat die Aufnahme der Umkleiden, Duschen und Waschräume in die regelmäßige Reinigung beauftragt. Sobald diese sichergestellt ist und die Räume entsprechend beschildert wurden, können diese unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder genutzt werden.

In einzelnen Sportstätten (z.B. Sportzentrum Menden) besteht für den Eingangsbereich und die Zugänge zu den Hallen die Verpflichtung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Hintergrund ist der Begegnungsverkehr auf Fluren, auf denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung. Sollten Sie hierzu weiteren Bedarf sehen, bitten wir um Rückmeldung.

Die aktuelle Fassung der CoronaSchVO finden Sie hier: https://www.land.nrw/corona.

Bei Fragen können Sie jederzeit mich, Herrn Lindlar oder Frau Michalowski ansprechen.

Mit sportlichen Grüßen

Eva Stocksiefen
Fachbereichsleiterin Kultur und Sport
Sie finden mich im Rathaus, Zimmer 11
Telefon 02241/243-227
mailto: eva.stocksiefen@sankt-augustin.de